Fahrtbereich 1
(Watt- oder Tagesfahrt bis 3 sm von der Küste, Mindestlänge der Jacht 5 m)
Fahrtbereich 2
(Küstenfahrt bis 20 sm von der Küste, Mindestlänge der Jacht 6 m)
Fahrtbereich 3
(Küstennahe Fahrt bis 200 sm von der Küste, Mindestläbnge der Jacht 7 m)
Fahrtbereich 4
(Weltweite Fahrt – ohne Einschränkung, Mindestlänge der Jacht 8 m)
Ausrüstungsliste
für die küstennahe Fahrt
(Fahrtbereich 3)
1) Ein Anker mit Ankerkette (Vorlaufkette) und -leine (-gurt);
bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m beträgt, zwei Anker, von denen der
schwerste ein Anker mit hoher Haltekraft sein muss:
die Masse des Ankers mit hoher Haltekraft hat mindestens 7 kg + 0,25 kg/m³
Bruttoraumgehalt zu betragen;
die Länge der Ankerketten bzw. -leinen hat mindestens 5 L zu betragen, die
Stärke der Ankerketten hat der ÖNORM EN 24565 zu entsprechen;
2) ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken:
die Gesamtlänge der Festmacherleinen hat mindestens 5 L zu betragen;
3) die Installation von Flüssiggasanlagen muss geprüft sein; die Prüfbescheinigung muß an Bord mitgeführt werden;
4) zwei Handfeuerlöscher mit einer Mindestfüllmenge von je 2 kg, die
an geeigneten Stellen leicht zugänglich und getrennt voneinander angebracht
sind, einer von außen zugänglich;
mindestens einer für die Brandklassen A, B und C geeignet; eine von außen
auslösbare Feuerlöschpumpe für Jachten über 20 m Länge;
5) aufblasbare Rettungsflöße entsprechend der Gesamtanzahl der Personen an Bord;
6) eine ohnmachtssichere Rettungsweste mit angebundener Signalpfeife, Reflexstreifen und Bergeschlaufe für jede an Bord befindliche Person;
7) Rettungsringe (Rettungskragen hufeisenförmig oder Lifesling), ein
Rettungsring mit wasserdichter Lampe, Signalpfeife und 20 m langer Leine:
die Anzahl der Rettungsringe hat bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m, jedoch
weniger als 20 m beträgt, mindestens zwei, bei Jachten, deren Länge 20 m oder
mehr beträgt, mindestens drei zu betragen;
8) eine mindestens 16 m lange schwimmfähige Wurfleine in der Nähe des Steuerstandes;
9) ein Sicherheitsgurt für jede Person, die an Deck eingesetzt wird;
10) eine Erste-Hilfe-Ausrüstung gemäß ÖNORM V 5101 vom Juli 1991 „Erste-Hilfe-Verbandszeug für mehrspurige Kraftfahrzeuge - Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung“;
11) ein festmontierter beleuchtbarer kompensierter Steuerkompass mit Deviationstabelle und ein zweiter Kompass, der zum Peilen geeignet ist;
12) ein Funknavigationsgerät;
13) Navigationsmittel (Kartendreiecke, Kartenzirkel, berichtigte Seekarten, Seehandbücher);
14) ein Log- oder ein Speedometer;
15) ein Handlot oder Echolot;
16) ein Fernglas;
17) eine Borduhr, ein Barometer und ein Thermometer;
18) ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten;
19) ein UKW-Sprechfunkgerät;
20) eine wasserdichte Signallampe;
21) ein Signalhorn;
22) Notsignale:
Rote Fallschirmsignale 4
Rote Handfackeln 4
Weiße Handfackeln 4
Signalpistole Kaliber 4 mit Signalmunition
oder Signalraketen 1
23) eine Boje mit Markierungsstange, automatischem Nachtlicht und einer 8 m langen, schwimmfähigen Leine;
24) ein Radarreflektor, so hoch wie möglich angebracht oder Radartransponder;
25) einen Abdruck des Übereinkommens von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen, BGBl.Nr. 529/1977 (Seestraßenordnung);
26) genügend Werkzeug zur Freilegung eines Lecks;
27.) ein Schneideapparat für Wanten und Stage auf Segeljachten.
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