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In Kroatien gilt folgenden Regelung:

Achtung Neuregelung: Ab sofort muss an jedes motorisiertes (Benzin; Diesel ...) Boot jemand an Bord sein der einen gültigen Führerschein (Küstenpatent/B-Schein) vorweisen kann.  Genauer gesagt ab 1 PS gilt dies´, also selbst für größere Elektromotore ist ein Führerschein B-Schein/Küstenpatent notwendig.

VignettenFrei sind derzeit Boote mit einer max. Länge von 2,5 m und max. 6 PS. Erkundigen Sie sich beim Hafenkapitän

 

anerkannte Führerscheine in Kroatien

 

Nachweis über gezahlte Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe), Sicherheits- und Umweltgebühr
Gültige Bootsregistrierung
Haftpflichtversicherungsschein
Eigentumsnachweis bzw. beglaubigte Vollmacht
Bootsführerschein
Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer (T2L-Papier, Originalrechnung) !!! Dies gilt auch für einen kurzen Ausflug von Italien nach Kroatien !!!

 

Gebühr für Info-Karte: HRK 20
Verwaltungsgebühr: HRK 40 (Sicherheit, Schutz vor Meeresverschmutzung, Nutzung der Meeresinfrastruktur)
Berechnung nach Bootslänge: HRK 20 / m
Berechnung nach Leistung: HRK 2 / Leistung in kW
Leuchtfeuergebühr HRK 10 x Bootslänge in m

Beispiele:
8 m Boot mit 40 kW = 380 HRK
10 m Boot mit 100 kW = 560 HRK

Rabatte sind nicht mehr vorgesehen, die neuen Gebühren gelten jeweils vom 1.1. bis 31.12 eines Jahres. Die alten Vignetten behalten bis zum unterjährigen Ablauftermin ihre Gültigkeit, jedoch muss dann für die verbleibende Zeit die komplette Jahresgebühr entrichtet werden, auch wenn die Nutzungszeit vielleicht nur noch wenige Wochen beträgt.

Für alle Schiffe, die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts Kroatiens am 01.07.2013 in einem Zolllager, d.h. in einer kroatischen Marina, befanden, müssen die Eigner eine Zolldeklaration in Kroatien durchführen.
Damit wird das Boot für den freien Verkehr in der EU zugelassen. Dieses Verfahren ist verpflichtend, unabhängig von der Größe und des Alters des Bootes und ob eine Zollabgabe fällig wird oder nicht.

 

Preise und technische Daten können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden

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