Immer mehr ausländische Behörden achten verstärkt darauf, dass auf deren Hoheitsgewässern nur mehr Yachten (Sportboote) mit amtlicher Zulassung (Seebrief) zum Einsatz gelangen!
Seit dem Frühjahr 2001 verlangen nunmehr auch die Hafenbehörden von
Italien, Kroatien und Slowenien das Mitführen einer amtlichen Zulassung!
Alle bisher üblichen Bestätigungen (ÖAMTC, ARBÖ, Yachtclubs, ...) werden
nicht mehr akzeptiert!
Formulare am Beispiel Steiermark: (nachdem das Anmelden von Booten Ländersache gibt es in jedem Bundesland eine eigene Abteilung ... )
gesetzliche Grundlagen:
Seeschifffahrt:
Seeschifffahrtsgesetz (SeeSchG)
Jachtzulassungsverordnung (JachtZulVO)
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